FAQ´s.

  • 01
    Was ist Logopädie?
    Logopädie ist ein medizinischer Therapiebereich und beschäftigt sich mit der Prävention und Beratung, sowie der Diagnostik und der Therapie von Sprach,- Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • 02
    Wer benötigt eine logopädische Therapie?
    Der Grund für eine logopädische Therapie ist bei jedem Patienten verschieden. Im Kindes- und Jugendalter können mögliche Beweggründe für eine logopädische Therapie zum Beispiel das Auslassen, Ersetzen oder fehlerhafte Bilden von Lauten sein. Eine genaue Übersicht der behandlungsbedürftigen Störungsbilder finden Sie unter der Rubrik „Leistungen“. Im Erwachsenenalter sind es dann Patienten mit Stimmstörungen, Sprach- und Sprechstörungen sowie Schluckstörungen. Auch dazu finden Sie unter der Rubrik „Leistungen“ eine genaue Auflistung der möglichen Störungsbilder.
  • 03
    Wer verordnet eine logopädische Therapie?
    Die notwendige Heilmittelverordnung kann von Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinärzten/Hausärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Zahnärzten, Neurologen, Internisten und Psychiatern ausgestellt werden.
  • 04
    Wie lange dauert eine Therapie?
    Je nach Verordnung findet die Therapie ein- bis zweimal in der Woche statt. Die einzelne Sitzung dauert 30, 45 oder 60 Minuten (je nach Verordnung). In der Regel umfasst eine Verordnung 10 Therapieeinheiten. Je nach Störungsbild kann der Arzt Folgeverordnungen ausstellen.
  • 05
    Wer trägt die Kosten?
    In der Regel wird die logopädische Therapie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, muss eine Zuzahlung geleistet werden. Diese setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 € Rezeptgebühr. Für Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung (für die logopädische Therapie) entfällt diese Zahlung. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann, um eine mögliche Erstattung der Kosten klären zu können.
  • 06
    Wer benötigt eine logopädische Therapie?
    Der Grund für eine logopädische Therapie ist bei jedem Patienten verschieden. Im Kindes- und Jugendalter können mögliche Beweggründe für eine logopädische Therapie zum Beispiel das Auslassen, Ersetzen oder fehlerhafte Bilden von Lauten sein. Eine genaue Übersicht der behandlungsbedürftigen Störungsbilder finden Sie unter der Rubrik „Leistungen“. Im Erwachsenenalter sind es dann Patienten mit Stimmstörungen, Sprach- und Sprechstörungen sowie Schluckstörungen. Auch dazu finden Sie unter der Rubrik „Leistungen“ eine genaue Auflistung der möglichen Störungsbilder.
  • 07
    Sind Hausbesuche möglich?
    Auf Wunsch sind Hausbesuche jederzeit möglich. Dies muss aber vom Arzt verordnet werden.
  • 08
    Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
    Gern können Sie uns per Telefon unter der Nummer 034205 / 50 37 82 oder Handy unter 0163 / 170 1151 erreichen und einen Termin mit uns vereinbaren. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.